Was müssen Autofahrer ab 2023 neu beachten?

Mit jedem neuen Jahr setzen neue / geänderte Regelungen ein, die Autofahrer beachten müssen. Wir fassen zusammen.

Führerschein umtauschen

Seit 2013 gibt es den Führerschein im Scheckkartenformat. Bis 2033 müssen alle Besitzer/-innen ihren alten Führerschein, den sie vor 2013 erlangt haben, in den neuen EU-Führerschein umtauschen. Ist ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt, bestimmt das Geburtsjahr die Umtauschfrist.

Folgende Graphik verdeutlich die Umtauschfristen:

Schriftgrafik: ALT GEGEN NEU – Umtauschfristen für Papierführerscheine (ausgestellt bis 1998) und Kartenführerscheine (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013)

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html#:~:text=1959%20bis%201964%3A%20Umtausch%20bis,Umtausch%20bis%2019.%20Januar%202025

Der Umtausch erfolgt ohne Test oder Gesundheitsprüfung. Hierzu benötigen Sie Ihren Ausweis, ein biometrisches Foto und Ihren alten Führerschein. Die Gebühr beträgt ca. 25 €. Wer bereits einen alten Führerschein im Scheckkartenformat besitzt muss diesen jährlich gestaffelt ab 2026 umtauschen. Wer die Frist versäumt muss 10 € für eine Ordnunswidrigkeit bezahlen.

E-Auto Prämie für Plug-In-Hybride ist gestrichen

Die Förderungen für Autofahrer mit Alternativen Antrieben zum Verbrenner  wurden reduziert. Bisher erhielten Fahrer eines Plug-In-Fahrzeuges eine Prämie. Diese fällt ab 01.01.23 weg. Auch die Prämie für reine E-Auto-Fahrer wurde reduziert.

  • Bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 €: 4.500 € vom Staat und 2.250 € vom Hersteller
  • Bis zu einem Netto-Listenpreis von 41.000 € – 65.000 €: 3.000 € vom Staat und 1.500 € vom Hersteller
  • Bei Leasingfahrzeugen ab einer Vertragsdauer von 12 Monaten: gibt es 50 % des Umweltbonus
  • Bei Leasingfahrzeugen ab einer Vertragsdauer von 24 Monaten: gibt es 100 % des Umweltbonus
  • Für Gebrauchtwagen die maximal 1 Jahr alt sind und nicht mehr als 15.000 km Laufleistung haben: 3.000 € vom Staat, wenn für das Fahrzeug noch kein Bonus oder ähnliches in einem anderen EU-Land gewährt wurde. Es werden nur Gebrauchtwagenkäufe beim Händler gefördert.
  • Ab 01. September 2023 können nur noch Privatpersonen die E-Auto-Förderung beantragen.

Höheres Tempolimit für autonomes Fahren

Bisher galt eine Grenze von 60 km/h für das autonome Fahren. Ab 01. Januar 2023 wurde die Grenze auf 130 km/h angehoben. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind zulässig, allerdings müssen die jeweiligen Systeme vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) genehmigt werden.

ÄNDERUNGEN BEI TYPKLASSEN UND REGIONALKLASSEN

Wahrscheinlich werden Sie schon ein Schreiben von Ihrem Kfz-Versicherer erhalten haben, in dem die Beiträge für 2023 erhöht wurde. Dann gehören Sie zu den rund 8,1 Millionen, die in eine höhere Klasse rutschen. Circa 4,8 Millionen Autofahrer/-innen sparen. Für rund 29,3 Millionen Autofahrende ändert sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung im Vergleich zu 2022 nichts. Dies sind ca. 70 % der Fahrzeuge bei denen die Typklassen identisch zum Vorjahr bleiben. Die Regionalklasse ändert sich 2023 für rund 10,1 Millionen in eine höhere Stufe. Heruntergestuft werden ca. 5,5 Millionen und 26,8 Millionen bleiben wie gehabt in der gleichen Regionalklasse.

Strengere Crashtest ab 2023

Die Regeln für Crashtest des Euro NCAP werden schärfer. Mit dem NCAP werden in Europa die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge bewertet. Durch nooch anspruchsvollere Tests und stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme wird es schwieriger, di Bestnote von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu bekommen.

Maskenpflicht in Verbandskästen

Neue Verbandskästen müssen zwei medizinische Masken enthalten. Allerdings steht der formale Schritt zur Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung noch aus. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm bereits verwendet werden. Alte Verbandskästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden. Achten Sie auf das Verfallsdatum Ihres Verbandskasten. Sie müssen Ihren aktuellen Kasten nicht um zwei Masken ergänzen

Quellen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html#:~:text=1959%20bis%201964%3A%20Umtausch%20bis,Umtausch%20bis%2019.%20Januar%202025
https://www.autozeitung.de/aenderungen-autofahrende-2023-202685.html#:~:text=Diese%20Jahrg%C3%A4nge%20m%C3%BCssen%202023%20den%20F%C3%BChrerschein%20umtauschen,-Seit%202013%20gibt&text=Bis%2019.%20Januar%202023%20haben,sie%20ihren%20F%C3%BChrerschein%20umtauschen%20m%C3%BCssen.