Förderung der KFW für Wallboxen

Gefördert werden seit November 2020 Wallboxen in Wohngebäuden.
Die Anzahl der Elektroautos steigt stetig. Um diese E-Fahrzeuge in der privaten Garage laden zu können ist eine Wallbox von Vorteil. Mit einem Betrag von 900€ pro Ladepunkt unterstützt die KFW die Anschaffung sowie den Einbau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Ladepunkt erhalten Sie einen Zuschuss von 900 Euro
  • „Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ladestation in Wohngebäuden, die auf Parkplätzen und in Garagen installiert werden und nur privat zugänglich sind. Somit gilt die Förderung nicht für Ladestationen, die öffentlich zugänglich sind wie z.B. auf dem Parkplatz eines Bürogebäudes oder am Rathaus.
Der Zuschuss kann auch erst dann beantragt werden, wenn das Wohngebäude bereits gebaut wurde. Bei einem Neubau also nach dem Einzug.
In den Förderungskosten sind folgende Leistungen / Kosten enthalten:
  • Der Kaufpreis einer Wallbox mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Sollte die Wallbox eine stärkere Leistung haben, kann diese von einem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden. Mit der intelligenten Steuerung kann die Wallbox mit Komponenten des Stromnetzes kommunizieren, um z. B. die Ladeleistung und den Ladezeitpunkt anzupassen.
  • Die Kosten für den Einbau und für den Anschluss der Ladestation. Hier sind auch die Kosten für den Elektrobetrieb enthalten.
  • Und die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Lade­station.
  • Jeder Ladepunkt wird gefördert. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto laden können, aber nicht mehrere gleichzeitig. Hat Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte erhalten Sie 900€ pro Ladepunkt.

Geförderte Ladestationen

Ob Ihre Ladestation die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, finden Sie in der Tabelle auf der Seite des KFW unter folgendem Abschnitt -> „Zur Liste der geförderten Ladestationen

Diese Tabelle wird laufend aktualisiert.

Wichtig!

Ein wichtiger Punkt, der noch beachtet werden muss: Sie bekommen die Förderung nur, wenn Strom für die Ladestation aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Entweder über Ihren Energieversorger oder über eine Photovoltaik-Anlage.

Konditionen

  • Pro Ladepunkt erhalten Sie einen pauschalen Zuschuss von 900€. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie bei Antragsstellung an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900€ betragen.
  • Wenn Ihre Gesamtkosten über 900€ pro Ladepunkt liegen und Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zu­schuss erhalten. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert.
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Berechnung für Ihren Zuschuss

Anzahl Ladepunkte Schwellenwert Gesamtkosten Gesamtzuschuss
1 900 EUR z. B. 700 EUR 0 EUR
1 900 EUR mind. 900 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR z. B. 1.500 EUR 900 EUR
2 1.800 EUR mind. 1.800 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR z. B. 2.600 EUR 1.800 EUR
3 2.700 EUR mind. 2.700 EUR 2.700 EUR

Dieser Zuschuss ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

So beantragen Sie Ihren Zuschuss

  1. Stellen Sie Ihren Antrag direkt im KFW-Zuschussportal unter: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Informationen zum KFW-Zuschussportal finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/

Sollten Sie die Beantragung für eine Eigentümergemeinschaft durchführen, benötigen Sie

    • eine Kopie der Voll­macht zur Antragstellung und
    • eine Liste der antrag­stellenden Eigen­tümer mit Namen und Anschrift – nicht antrags­berechtigte Eigen­tümer gehören
  1. Weisen Sie Ihre Identität nach und installieren Sie die Ladestation

Nach dem Erhalt der Antragsbestätigung für den Zuschuss, müssen Sie Ihre Identität per Schufa-Identitäts-Check nachweisen. Andernfalls können Sie dies auch per Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren vornehmen. Im Anschluss können Sie die Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren lassen.

  1. Um den Zuschuss letztendlich zu erhalten, bestätigen Sie die Durchführung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal.

Hierzu laden Sie Ihr Rechnungen für den Kauf der Ladestation sowie der Installation hoch und machen zusätzliche Angaben.

Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Downloads:

Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004534_M_440_Ladestationen_Elektroautos.PDF

 Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000065_M_Beihilfen.pdf

Quellen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/