Förderung der KFW für Wallboxen
Das Wichtigste in Kürze
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Pro Ladepunkt erhalten Sie einen Zuschuss von 900 Euro
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„Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
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Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter“
Was wird gefördert?
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Der Kaufpreis einer Wallbox mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Sollte die Wallbox eine stärkere Leistung haben, kann diese von einem Elektrobetrieb auf 11 kW eingestellt werden. Mit der intelligenten Steuerung kann die Wallbox mit Komponenten des Stromnetzes kommunizieren, um z. B. die Ladeleistung und den Ladezeitpunkt anzupassen.
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Die Kosten für den Einbau und für den Anschluss der Ladestation. Hier sind auch die Kosten für den Elektrobetrieb enthalten.
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Und die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.
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Jeder Ladepunkt wird gefördert. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektroauto laden können, aber nicht mehrere gleichzeitig. Hat Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte erhalten Sie 900€ pro Ladepunkt.
Geförderte Ladestationen
Ob Ihre Ladestation die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, finden Sie in der Tabelle auf der Seite des KFW unter folgendem Abschnitt -> „Zur Liste der geförderten Ladestationen“
Diese Tabelle wird laufend aktualisiert.
Wichtig!
Ein wichtiger Punkt, der noch beachtet werden muss: Sie bekommen die Förderung nur, wenn Strom für die Ladestation aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Entweder über Ihren Energieversorger oder über eine Photovoltaik-Anlage.
Konditionen
- Pro Ladepunkt erhalten Sie einen pauschalen Zuschuss von 900€. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie bei Antragsstellung an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900€ betragen.
- Wenn Ihre Gesamtkosten über 900€ pro Ladepunkt liegen und Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert.
- Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Berechnung für Ihren Zuschuss
Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
1 | 900 EUR | z. B. 700 EUR | 0 EUR |
1 | 900 EUR | mind. 900 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | z. B. 1.500 EUR | 900 EUR |
2 | 1.800 EUR | mind. 1.800 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | z. B. 2.600 EUR | 1.800 EUR |
3 | 2.700 EUR | mind. 2.700 EUR | 2.700 EUR |
Dieser Zuschuss ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
So beantragen Sie Ihren Zuschuss
- Stellen Sie Ihren Antrag direkt im KFW-Zuschussportal unter: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Informationen zum KFW-Zuschussportal finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/
Sollten Sie die Beantragung für eine Eigentümergemeinschaft durchführen, benötigen Sie
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- eine Kopie der Vollmacht zur Antragstellung und
- eine Liste der antragstellenden Eigentümer mit Namen und Anschrift – nicht antragsberechtigte Eigentümer gehören
- Weisen Sie Ihre Identität nach und installieren Sie die Ladestation
Nach dem Erhalt der Antragsbestätigung für den Zuschuss, müssen Sie Ihre Identität per Schufa-Identitäts-Check nachweisen. Andernfalls können Sie dies auch per Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren vornehmen. Im Anschluss können Sie die Ladestation durch einen Fachbetrieb installieren lassen.
- Um den Zuschuss letztendlich zu erhalten, bestätigen Sie die Durchführung des Vorhabens im KfW-Zuschussportal.
Hierzu laden Sie Ihr Rechnungen für den Kauf der Ladestation sowie der Installation hoch und machen zusätzliche Angaben.
Anschließend erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Downloads:
Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
Quellen: