Durch Entbündelung sind im Fuhrparkleasing Einsparungen von 10% möglich
Ein Artikel auf der Seite von LVT Lebensmittelindustrie beschäftigt sich mit der Entbündelung von Leasingverträgen und stellt die Vorteile heraus.
In diesem Artikel stelle ich Ihnen die Kernaussagen kurz zusammen:
Früher war es im Leasinggeschäft bei sogenannten „Full-Service-Verträgen“ nicht möglich die Services und Dienstleistungen von der eigentlichen Leasingrate zu trennen. Seit dem Geschäftsjahr 2019 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen gemäß dem International Financial Reporting Standards zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IFRS 16) dazu aufgefordert sämtliche Leasingverbindlichkeiten als Schulden ausweisen. Um dieser Bestimmung gerecht zu werden, müssen die Einzelposten der sogenannten „Full-Service-Verträge“ sichtbar gemacht werden. Was wiederum ein großer Vorteil für den Leasingnehmer darstellt.
Durch die Aufschlüsselung können die Dienstleistungen der Autohäuser mit anderen Anbietern verglichen werden. In den meisten Full-Service-Verträgen sind folgende Posten enthalten:
- Finanzierungsrate
- Werkstattaufenthalte
- Reifenmanagement
- Verwaltung der KFZ-Steuer und der Versicherung
Trennt man Dienstleistungen und Services heraus, spricht man von Entbündelung.
Nun hat man die Möglichkeit auf getrennte Ausschreibungen und kann Konkurrenzangebote einholen und vergleichen. Was fast niemand macht, da dies einen hohen Zeitaufwand bedeutet. Trotzdem sind mit dieser Maßnahme Einsparungen von 5-10% möglich. Mit der Entbündelung ergibt sich die Möglichkeit auf einen Closed-End-Leasingvertrag zu verzichten. Im Gegenzug kann man kann man auf den sogenannten Open-End-Vertrag aufsetzen. Dieser ermöglicht eine flexible Leasingdauer und man kann das Fahrzeug ohne Sonderzahlung nach nur 1 Jahr zurückgeben. Dieses sogenannte Flex-Leasing ermöglicht weitere Einsparungen von 7-10%.